Buchungsbedingungen Alma Hotel
Für den Aufenthalt in Oberstdorf und die Beherbergung im Alma Hotel gelten behördliche Anordnungen.
Die behördlichen Auflagen für den Aufenthalt bzw für touristische Übernachtungen in Oberstdorf, insbesondere die Testpflicht, sind eigenverantwortlich zu erfüllen und einzuhalten.
Information zu Nr.5: Bitte beachte Alma's Check-in-Zeit: ab 14.00 bis 18.00 Uhr
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für Bestellung und Bestätigung ist ausschließlich die schriftliche Form als Brief oder E-Mail erforderlich und bindend.
2. Buchungen für Dritte sind ausschließlich mit Namen und Anschrift des Gastes möglich. Der Besteller haftet dabei für alle Verpflichtungen aus dem gebuchten Mietverhältnis.
3. Umbuchungen sind in der Standard-Zimmer-Rate nicht möglich.
4. Eine Anzahlung der gebuchten Leistung behalten wir uns vor.
5. Die Buchung/Reservierung verfällt kostenpflichtig am Anreisetag, wenn der Gast nicht bis 20.00 Uhr eincheckt. Wir berechnen die No-Show-Rate für den Anreisetag in Höhe des vollen vereinbarten Mietpreises und 80% des für den gesamten verbleibenden Zeitraum vereinbarten Mietpreises, sofern nicht weitervermietet.
6. Sollte es für die Zeit des gebuchten Aufenthaltes im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie erneut zu behördlich angeordneten Schließungen kommen, entfällt für beide Seiten die Vertragsgrundlage.
6.a.Bei Stornierungen durch den Gast berechnen wir unabhängig vom Zeitpunkt grundsätzlich 80% des für den gesamten Zeitraum vereinbarten Mietpreises.
Bei Nichtanreise beträgt die No-Show-Rate den vollen für die Dauer des Vertrages vereinbarten Mietpreis.
7. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig,auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
8. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
9. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises.
10. Der Vermieter wird versuchen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
11. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast bei Stornierung für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 9 errechneten Betrag zu bezahlen. Es steht dem Gast frei, höhere Einsparungen des Gastgebers nachzuweisen.
12. Mit der Buchung erklärt sich der Gast mit dem auf der Hotel-Homepage unter "Alma von A-Z" beschriebenen betrieblichen Corona Regeln + Hygienekonzept und den damit einhergehenden Leistungseinschränkungen/-änderungen ausdrücklich einverstanden. Insbesondere sind die Vorlage während des Hotelaufenthaltes erforderlicher Testungen sowie für alle Gäste das Tragen einer FFP-2-Schutzmaske im gesamten Hotel mit Ausnahme in Zimmer und am Tisch mit dem Abschluß des Beherbergungs-Vertrages mit dem Gast vertraglich vereinbart.
Bei Nichteinhaltung der Regeln durch den Gast ist der Gastgeber zur außerordentlichen vorzeitigen Vertragskündigung berechtigt.
13. Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Buchenden liegt, die behördlichen Anweisungen eigenverantwortlich umzusetzen.
Informationen dazu zB in: Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)
14. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Gegen viele Risiken kannst du dich durch den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung schützen.
© Alma Hotel Oberstdorf 05.2021